Institution

Institution

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In|sti|tu|ti|on [ɪnstitu'ts̮i̯o:n], die; -, -en:
Einrichtung, die für bestimmte Aufgaben zuständig ist:
die Universitäten sind Institutionen des öffentlichen Rechts.

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In|sti|tu|ti|on 〈f. 20
I 〈unz.〉 Einsetzung, Einweisung (in ein Amt)
II 〈zählb.〉
1. (staatl.) Einrichtung, z. B. Parlament, Behörde
2. Stiftung, Gesellschaft
3. 〈Soziol.〉 ein Komplex sozialer Regelungen, denen im Gesamtsystem der Gesellschaft grundlegende Bedeutung zukommt (z. B. Ehe, Eigentum, Beruf)
4. 〈veraltet〉 Anordnung, Unterweisung
[<lat. institutio „Einrichtung“]
Die Buchstabenfolge in|sti... kann in Fremdwörtern auch ins|ti... getrennt werden.

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In|s|ti|tu|ti|on , die; -, -en [lat. institutio = Einrichtung]:
1. einem bestimmten Bereich zugeordnete gesellschaftliche, staatliche, kirchliche Einrichtung, die dem Wohl od. Nutzen des Einzelnen od. der Allgemeinheit dient:
eine wissenschaftliche, gesellschaftliche, internationale I.;
das Parlament ist eine I. des Staates;
Ü dieses Café war in den Sechzigerjahren eine Berliner I.
2. (bes. Soziol.) bestimmten stabilen Mustern folgende Form menschlichen Zusammenlebens:
die I. der Ehe, der Familie.

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I
Institution,
 
Institutionen dienen als Elemente der Ordnung dazu, das nicht mehr (wie weitgehend noch beim Tier) allein aus Instinkthandlungen abzuleitende Zusammenleben der Menschen zu ermöglichen, sich in der Umwelt zu behaupten und immer wiederkehrende Probleme zu bewältigen. In diesem Sinn sind Institutionen generell alle dauerhaften menschlichen Beziehungen, die bestimmten Mustern folgen und eine beständige Form besitzen. Das so institutionalisierte Verhalten des Menschen erleichtert zwischenmenschliche Beziehungen und dient der Orientierung in der sozialen Umwelt, da sich jedermann auf bestimmte, aus einem Ordnungsbild fließende Verhaltensweisen verlassen kann. Institutionen können aber auch Herrschaftscharakter annehmen. Außerdem können sie sich dem Wandel der menschlichen Interessen und Bedürfnisse aufgrund ihrer relativen Selbstständigkeit und Starrheit widersetzen. Sie wandeln sich freilich auch selbst in der historischen Entwicklung oder vergehen beziehungsweise machen neuen Institutionen Platz.
 
II
Institution
 
[lateinisch »Einrichtung«] die, -/-en,  
 1) allgemein: gesellschaftliche, staatliche oder kirchliche Einrichtung, in der bestimmte Aufgaben, meist in gesetzlich geregelter Form, wahrgenommen werden.
 
 2) Recht: Institut, eine rechtlich geformte Einrichtung. Nach geläufigem Sprachgebrauch werden die durch überwiegend privatrechtlichen Rechtsnormen gestalteten Gebilde (Einrichtungen), z. B. die Ehe, die Familie oder das Eigentum, als Institut, hingegen die öffentlich-rechtlich geordnete gemeindliche Selbstverwaltung oder das Berufsbeamtentum als Institutionen bezeichnet. Das »institutionelle Rechtsdenken« betrachtet das Recht weniger unter dem Aspekt des Einzelnen und seiner Individualrechte als vielmehr im Hinblick auf den Sinn und das Funktionieren von Institutionen.
 
 3) Soziologie: Bezeichnung für soziale Gebilde und Organisationen verschiedenster Art, die sich überall dort entwickeln, wo das Zusammenleben einer Gruppe Ordnung und Regelung erfordert. Unterschieden werden Institutionen als abstrakte, in kulturellen Traditionen niedergelegte, regulative Prinzipien (Verhaltensregeln) und Institutionen als konkrete gesellschaftliche Gruppen, Assoziationen, Organisationen, in denen sich diese Prinzipien repräsentieren. Zu ihren wichtigsten Merkmalen zählen relative zeitliche Konstanz, das einer bestimmten Struktur, einem kulturellen Muster folgende Zusammenwirken ihrer Glieder sowie normative Richtlinien, die das Handeln der Menschen leiten sollen. Die »Leitideen« sind grundsätzlich an bestimmte Träger der Macht oder des sozialen Prestiges gebunden; sie wirken und verwirklichen sich mithilfe von Sanktionen und sozialer Kontrolle. Innerhalb der gesellschaftlichen Entwicklung besteht allgemein die Tendenz zur Institutionalisierung zunächst spontan entstandener Verhaltensweisen und Gruppenbeziehungen.
 
Die soziologische Forschung untersucht die Funktionen der Institutionen für die Gesellschaft sowie ihre Auswirkungen für das Individuum. Kulturanthropologen und Soziologen der funktionalistischen (B. Malinowski) und strukturell-funktionalen Theorie (T. Parsons) deuteten Institutionen als strategische Einrichtungen, die die Mittel zur Befriedigung grundlegender sozialer und individueller Bedürfnisse sichern: Sie strukturieren Familien- und Verwandtschaftsbeziehungen, Erziehung, kulturelle Eingliederung der Heranwachsenden, Verteilung der wirtschaftlichen Güter, der politischen Macht sowie des schichtenspezifischen sozialen Status insgesamt. Die an diese Richtung anschließende Systemtheorie (N. Luhmann) sieht in der Institution als öffentlich garantierter und akzeptierter Ordnung die Voraussetzung für geregeltes, aufeinander bezogenes soziales Handeln und einen gesellschaftlichen Konsens. Die marxistischen und neomarxistischen Theorien verstehen Institutionen in erster Linie als systemstabilisierende Organe der herrschenden Klasse und Mittel der Unterdrückung, Ausbeutung und Entfremdung des Einzelnen. Die neuere philosophische Anthropologie (A. Gehlen) hebt den Entlastungscharakter der Institution hervor, auf die der Mensch als »instinktentsichertes Mängelwesen« angewiesen sei.
 

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In|sti|tu|ti|on, die; -, -en [lat. institutio = Einrichtung]: 1. einem bestimmten Bereich zugeordnete gesellschaftliche, staatliche, kirchliche Einrichtung, die dem Wohl od. Nutzen des Einzelnen od. der Allgemeinheit dient: eine wissenschaftliche, gesellschaftliche, soziale, kirchliche I.; das Parlament ist eine I. des Staates; Das Institut der Sondermission ist in der Staatenpraxis bekannt ... Es handelt sich dabei um eine völkerrechtliche I., die zur Erfüllung zeitlich und sachlich begrenzter Aufgaben dient (Tages Anzeiger 12. 11. 91, 16); Ü Vor allem aber war die Kodderschnauze Wolfgang Neuss ... eine I., nämlich der Kabarettist als außerparlamentarische Opposition (Spiegel 19, 1989, 283); Hatte er seine Meinung kundgetan, wurde diese ... meist akzeptiert. Er war eben eine moralische I. (Dönhoff, Ostpreußen 54); Das Pö in Hamburg ist zu einer I. geworden (Oxmox 6, 1983, 142). 2. (bes. Soziol., Anthrop.) bestimmten stabilen Mustern folgende Form menschlichen Zusammenlebens: die I. der Ehe, der Familie; die Existenz der Wohngruppe als I. (Wohngruppe 53).

Universal-Lexikon. 2012.

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